Ausbilden Werkstätten im Justizvollzug Berufsfördermaßnahmen innerhalb des Strafvollzuges
Berufsfördermaßnahmen innerhalb des Strafvollzuges

 

Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung in die Gesellschaft nach der Haftentlassung und zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit ist die Integration in den Arbeitsprozess. Das Angebot der beruflichen Förderung während der Inhaftierung erhöht ganz erheblich die Chancen, nach der Haftentlassung eine Arbeit zu finden.

Die Universal-Stiftung Helmut Ziegner bietet innerhalb der Justizvollzugsanstalten in Berlin und Brandenburg eine breite Palette verschiedener Berufsfördermaßnahmen an, um den Inhaftierten die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für eine Arbeitsaufnahme nach der Haftentlassung benötigen.

Hierzu zählen:

  • Berufliche Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für erwachsene Strafgefangene
  • Berufsausbildungsmaßnahmen für jugendliche und erwachsene Strafgefangene
  • Betriebliche Arbeit und Qualifizierung in verschiedenen handwerklichen Berufsbereichen des Strafvollzuges
  • Schlüsselkompetenztraining und Grundbildungskurse für jugendliche Strafgefangene

Die verschiedenen Berufsfördermaßnahmen innerhalb des Strafvollzuges werden finanziert aus:

  • Mitteln der Agentur für Arbeit Berlin – Nord (Bildungsgutscheine gemäß AZWV)
  • Zuwendungsmitteln der Senatsverwaltung für Justiz Berlin und des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg
  • Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)


 
 
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